4. Ihre Auswahl
- Sterbeort: Krankenhaus
- Bestattungsart: Feuerbestattung
- Mit Trauerfeier vor der Kremation
Die feierliche Verabschiedung der verstorbenen Person findet in der Aufbahrungshalle des Krematoriums statt. Hierbei wird der Sarg aufgebahrt, die Kremation wird erst nach der Zeremonie vollzogen. Je nach Wunsch können Geistliche, interkonfessionelle NachrufsprecherInnen oder Privatpersonen sprechen und die Trauerfeier kann musikalisch untermalt werden. Soll die Trauerfeier in einer Kirche oder auf einem anderen Friedhof stattfinden, ist mit Zusatzkosten zu rechnen. Wird die Urne auf einem Friedhof beigesetzt, geschieht dies an einem separaten Termin. Alternativ zu einer Beisetzung auf dem Friedhof kann die Urne mit einer Genehmigung mit nach Hause genommen werden.
Richtpreisaufstellung
Weitere kostenrelevante Faktoren:
Zu den oben genannten Preisen können je nach gewünschten Leistungen Kosten für Blumenschmuck, NachrufsprecherIn, Trauerdrucksorten (Parten, Gedenkbilder, Standbilder, …), Erinnerungsschmuckstücke, Steinmetz, etc. hinzukommen.
Zudem stellt die Auswahl des Sarges und der Überurne eine Variable in der Preisgestaltung dar.
Zusätzliche Gebühren und Kosten können gegebenenfalls anfallen (Angaben ohne Gewähr):
- Sterbeurkunde – 9,30 Euro + 14,30 Euro Verwaltungsabgabe
- Anstaltsgebühren (Liegegebühren, Prosekturgebühren) – je nach Institution ca. 100,00 bis 250,00 Euro
In bestimmten Fällen können Gebühren pro Tag hinzukommen. - Stolgebühr (Pfarrgebühr für eine konfessionelle Feier) – ca. 160,00 bis 500,00 Euro
- Kremationsgebühren – ca. 398,40 Euro
- Friedhofsgebühren – Diese variieren stark und werden im Anlassfall ermittelt. Die Friedhofsgebühren werden durch den Friedhof vorgegeben und machen oft einen wesentlichen Teil der Bestattungskosten aus.
Informationen zu Friedhofsentgelten der Friedhöfe Wien finden Sie hier: Kundeninformationen – Friedhöfe Wien
Wird eine Urne mit nach Hause genommen, entfallen die Gebühren für die Beisetzung. - Kosten für den Antrag zur Mitnahme einer Urne nach Hause – Diese Kosten werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Zusammensetzung der Kosten kann sehr komplex wirken, weshalb wir Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch aufklären und Ihre Fragen beantworten.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre konkreten Wünsche mitteilen – wir erstellen gerne einen Kostenvoranschlag für Sie,
der alle gewünschten Leistungen inkludiert.
Sollten Sie ein in der Kostenübersicht nicht angeführtes Anliegen haben (Überführung, Vorsorge, Exhumierung, etc.), zögern Sie nicht,
uns zu kontaktieren!